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Auszubildende zur/zum Erzieher/-in (m/w/div) praxisintegrierte Form - PiA

Die Gemeinde Barsbüttel (bei Hamburg) sucht zum 01. August 2025

Auszubildende zur/zum Erzieher/-in (m/w/div) - praxisintegrierte Form - PiA

 

Die Gemeinde Barsbüttel ist Träger von fünf Kindertagesstätten. Alle Einrichtungen sind sehr gut ausgestattet und wir legen viel Wert auf eine gute Qualität. Wir bieten unseren Mitarbeiter/-innen genügend Zeit für gute pädagogische Arbeit, ein gutes Betriebsklima sowie die Möglichkeit, selbstständig und eigenverantwortlich arbeiten und sich mit der Aufgabe identifizieren zu können.

 

Die Gemeinde nimmt an diversen sozialen Bundesprojekten teil. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir aktiv im Gesundheitsmanagement arbeiten und offen für Anregungen und Ideen der Mitarbeiter/-innen sind. Ebenso hat der Arbeitsschutz bei uns einen hohen Stellenwert.

 

Die Ausbildung von qualifizierten Nachwuchskräften ist die Zukunft! Die Ausbildung findet parallel an der Berufsschule in Bad Oldesloe und in einer Kindertagesstätte der Gemeinde statt.

 

Ausbildung

Die Ausbildung beginnt zum 1. August in Vollzeit (39 Stundenwoche) und dauert in der Regel 3,5 Jahre (wenn du bereits eine Ausbildung zur SPA absolviert hast, kannst du dich ebenfalls bewerben. Die Ausbildung wird für dich in verkürzter schulischer Form zwei Jahre dauern, du erhälst ebenfalls eine Ausbildungsvergütung).

Während der Ausbildung hast du - neben fachpraktischer Ausbildung - …

Unterricht – vormittags:

  • an zwei Tagen pro Woche als Präsenzunterricht von 7:55 bis 14:40 Uhr in der Beruflichen Schule,
  • an 10 Samstagen im Schuljahr Präsenzunterricht von 7:55 bis 14:40 Uhr in der Beruflichen Schule
  • in einer Blockwoche je Kalenderjahr (Während dieser Blockwoche erfolgt der Unterricht von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:55 bis 14:55 Uhr in der Beruflichen Schule. Eine Anerkennung als Bildungsurlaub ist möglich.)

oder Unterricht – nachmittags:

  • an zwei Tagen pro Woche als Präsenzunterricht von 13:10 bis 18:00 Uhr in der Beruflichen Schule,
  • an einem dritten Wochentag abends vier Unterrichtsstunden auf einer kostenlosen Onlineplattform (hierfür benötigen die Teilnehmer/-innen ein eigenes passendes Endgerät mit Mikrofon und Lautsprecher sowie üblicher Internetanbindung. Besondere Software wird nicht benötigt.)
  • an 10 Samstagen im Schuljahr Präsenzunterricht von 7:55 bis 14:40 Uhr in der Beruflichen Schule
  • in einer Blockwoche je Kalenderjahr (während dieser Blockwoche erfolgt der Unterricht von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:55 bis 14:55 Uhr in der Beruflichen Schule. Eine Anerkennung als Bildungsurlaub ist möglich.)

 

Ausbildungsvergütung und Urlaub

Die Ausbildungsvergütung beträgt zum jetzigen Zeitpunkt

  • Ausbildungsjahr 1.340,69 €
  • Ausbildungsjahr 1.402,07 €
  • Ausbildungsjahr 1.503,38 €

Die Jahressonderzahlung (90%) wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt.

Vermögenswirksame Leistungen betragen 13,29 € monatlich.

Bei bestandener Abschlussprüfung erhältst du eine Prämie von 400,-€.

Der Jahreserholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage, der in den Schulferien von Schleswig-Holstein genommen werden kann.

Sollten Sie verheiratet sein und/oder Kind/er haben, prüfen Sie zunächst, ob BAföG für Sie von Vorteil wäre.

 

Und nach der Ausbildung?

Du hast nach bestandener Abschlussprüfung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“ bzw. zum „Staatlich anerkannten Erzieher“ sehr gute Übernahmechancen bei der Gemeinde Barsbüttel.

Der Abschluss ermöglicht die selbstständige und eigenverantwortliche Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Tätigkeitsbereiche können z. B. in Kindertagesstätten, in Schule und Hort, in Einrichtungen der Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit, in pädagogische Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, in der Schulsozialarbeit und in pädagogischen Einrichtungen der Gesundheitsförderung liegen.

 

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

In die Fachschule kann aufgenommen werden, wer

 

Möglichkeit 1: den Mittleren Schulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss und einen Abschluss einer Berufsausbildung nach BBiG oder HwO oder Seemannsgesetz mit erfolgreichem Berufsschulabschluss oder Abschluss einer vergleichbar geregelten Ausbildung nach Bundes- oder Landesrecht besitzt und ein Praktikum von 150 Stunden in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe nachweist. Das Praktikum muss in den letzten 36 Monaten erbracht worden sein (nicht für SPA).

 

Möglichkeit 2: den Mittleren Schulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss und eine einschlägige sozialpädagogische Vollzeitberufstätigkeit von drei Jahren nachweist.

 

Möglichkeit 3: die Fachhochschulreife oder das Abitur und ein Praktikum von 150 Stunden in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder ein FSJ nachweist. Das Praktikum muss in den letzten 36 Monaten erbracht worden sein.

 

und - am besten- einen Wohnsitz/eine Meldeadresse in Schleswig-Holstein hat. Leider dürfen Bewerber/-innen aus anderen Bundesländern nur in besonderen Fällen und nur mit einer Ausnahmegenehmigung an der Berufsschule in Bad Oldesloe aufgenommen werden (Beschluss des Innenministeriums).

 

Wenn keine deutschen Schulzeugnisse vorgelegt werden können, muss eine Anerkennung der Zeugnisse eines deutschen Kultusministeriums sowie ein Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 beigefügt werden. Auf www.bs-oldesloe.de befinden sich Hinweise für Bewerber/-innen, die ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben.

 

Bei einer Schulplatzzusage muss zur Einschulung ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a Abs. 1 BZRG beantragt werden, aus dem nicht ersichtlich werden darf, dass der Bewerber für die angestrebte Weiterbildung ungeeignet ist.

 

Weiterhin ist eine Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz notwendig, diese sollte vor der Weiterbildung durchgeführt werden. Die Erstbelehrung muss durch das zuständige Gesundheitsamt erfolgen und ist kostenpflichtig. Nachbelehrungen werden kostenfrei in der Schule während der Weiterbildung durchgeführt.

 

Alle Nachweise (inkl. Praktikum) müssen spätestens zum Schulbeginn am 08.09.2025 vorgelegt werden und nicht bereits zur Bewerbung.

Es ist möglich, das Praktikum nach der Einstellungszusage in der jeweiligen Kita der Gemeinde Barsbüttel zu absolvieren.

 

Wo kannst du dich bewerben?

Die vollständige Bewerbung schickst du bitte per Post oder E-Mail bis zum 30.11.2024 an die

Gemeinde Barsbüttel

Personal und Organisation

Stiefenhoferplatz 1

22885 Barsbüttel

irina.schuhmann@barsbuettel.landsh.de

 

Ansprechpartner:

Ausbildungsleiter Florian Bittner, Tel.: 040/67072-111,

E-Mail: florian.bittner@barsbuettel.landsh.de

oder

Irina Schuhmann, Tel.: 040/67072-112, E-Mail: irina.schuhmann@barsbuettel.landsh.de

 

Der Bewerbung ist beizufügen:

  • lückenloser tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des Abschlusszeugnisses über den Mittleren Schulabschluss/Fachhochschulreife/Abitur oder einen vergleichbaren Abschluss
  • Kopie des Abschluss- bzw. aktuellen Halbjahreszeugnisses der Berufsausbildung nach BBiG, HwO, Seemannsgesetz oder einer vergleichbar geregelten Ausbildung nach Bundes- oder Landesrecht
  • Nachweise – wenn bereits vorhanden – über 150 Stunden Praktikum in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Praktikum muss in den letzten 36 Monaten erbracht worden sein); nicht nötig für SPA
  • Kopie eines Nachweises des Schutzes gegen Masern – wenn bereits vorhanden – (das Original ist am ersten Schultag der Klassenlehrkraft vorzulegen).
  • Nachweise über einschlägige sozialpädagogische Praktika, Vollzeitberufstätigkeiten oder freiwillige Dienste

Die Gemeinde Barsbüttel setzt sich für Chancengleichheit ein. Wir freuen uns auf deine Bewerbung unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, sozialem und kulturellem Hintergrund, sexueller Orientierung und Religion.

 

Schwerbehinderte Bewerber/innen werden gemäß des Sozialgesetzbuches IX bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

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